Bevor Sie einen Termin in unserem Wundzentrum vereinbaren, sollten Sie zunächst Ihren Hausarzt besuchen und sicherstellen, dass Ihnen der Überweisungsschein (Verordnung Häuslicher Krankenpflege (HKP)) vorliegt. Eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege ist notwendig, um in unserem Wundzentrum behandelt zu werden. Die Verordnung gilt zunächst für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen und kann bei Bedarf verlängert werden.
Chronische Wunden sind von Anfang an langwierig, da sie eine Ursachen-Therapie benötigen und durch besondere Umstände oder Begleiterkrankungen schwer zu heilen sind. Dazu gehören das diabetische Fußsyndrom, Wunden bei pAVK, Ulcus cruris venosum oder der Dekubitus. Im Gegensatz dazu sind akute Wunden, Wunden, die in einem normalen Zeitraum heilen können, während chronische Wunden oft langfristige Behandlungen erfordern.
Wenn Sie unsere Unterstützung bei der Wundbehandlung Ihrer Patienten benötigen, können Sie uns das PDF-Anmeldeformular per Email oder an Fax an 0721 / 95 77 69 78 schicken. Wir werden Ihnen einen festen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der die Versorgung Ihrer Patienten koordiniert und Ihnen regelmäßig eine Dokumentation der Wundbehandlung zusendet, um die Therapie zu sichern. Es ist wichtig, dass der behandelnde Arzt über die aktuelle Wundsituation informiert ist und der weiteren Behandlung durch das Wundzentrum Altea zustimmt.
Ein fester Ansprechpartner wird die Patienten in unserem Wundzentrum und vor Ort betreuen und Ihnen regelmäßig eine Wunddokumentation zusenden. Wir, die Altea Wundzentrum verstehen uns als eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung im Behandlungsablauf, ersetzen aber weder den behandelten Arzt noch den Pflegedienst.
Sie können Patienten, bei deren Wundbehandlung Sie unsere Unterstützung benötigen, wie folgt anmelden:
Telefonisch
Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0172 9518360 erreichbar.
Schriftlich:
Alternativ können Sie uns das PDF-Anmeldeformular per E-Mail oder FAX : 0721 95 77 69 78 zusende