Ihre Vorteile:
Sie sind in der Pflicht, sich selbstständig & unabhängig von Ihrer Pflegekasse, um einen Beratungstermin zu kümmern. Falls diese nicht ordnungsgemäß stattfinden, kann die Pflegekasse die Höhe des Pflegegelds um bis zu 50 Prozent reduzieren. Wir erleichtern Ihnen diese Sorge, indem wir Sie automatisch an die Fristen erinnern. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI liefert wichtige Informationen über die aktuelle Pflegesituation und ermöglichen es, Probleme zu erkennen, Pflegenden Hilfe zu leisten, auf Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten hinzuweisen sowie gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Diese Beratungsbesuche bieten eine echte Gelegenheit für einen Austausch zwischen Pflegebedürftigen, Pflegenden und Pflegedienst. Hier können individuelle und umfassende Themen besprochen werden. Das Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, Erkenntnisse über die aktuelle Pflegesituation zu gewinnen und die Qualität der Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung sicherzustellen. Das Beratungsgespräch gemäß §37.3 SGB XI soll nicht als Pflicht angesehen werden, sondern vielmehr als eine Chance für Pflegebedürftige und Pflegepersonen.
Wie oft das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI stattfindet, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.
Pflegegrad | Intervall der Beratung |
---|---|
PG 1 | freiwilliger Einsatz |
PG 2 & 3 | halbjährliche Beratung |
PG 4 & 5 | vierteljährliche Beratung |
Auch wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nicht zu den Beratungsgesprächen nach §37.3 SGB XI verpflichtet sind, so haben sie auf Wunsch dennoch die Möglichkeit, eine solche Beratung einmal pro Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Auch in diesem Fall werden die anfallende Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen.
Das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI wird bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Pflegeberatung. Deshalb halten wir unsere Beratung nicht als Online-Kurs ab.
Gerne können Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0721 95 77 96 77 erreichen oder uns über unser Kontaktformular kontaktieren bzw. eine E-Mail an info@altea-pflegezentrum.de senden. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und werden Sie unverbindlich und umfassend beraten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
FAQs zur Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI
Ab dem Pflegegrad 2 besteht gemäß § 37.3 SGB XI bei häuslicher Pflege ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Pflegeberatung. Bei Pflegegrad 1 oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes kann die Pflegeberatung freiwillig kostenfrei durchgeführt werden.
Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB 11 ist Kostenlos. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
Verpassen Sie den vereinbarten Termin oder haben keinen Termin vereinbart, dann wird sich Ihre Pflegekasse nach Fristablauf bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann.
Eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI können anerkannte Beratungsstellen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten und unabhängige Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation durchführen.
Das Beratungsgespräch nach h § 37.3 SGB XI dauert zwischen 25 und 45 Minuten
Das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI wird in Ihrem Häuslichen Umgebung stattfinden denn Pflege soll persönlich und individuell gestaltet werden.