Kostenlose Pflegeberatung nach § 37. 3 SGB XI

Ihre Vorteile:

Feststellung, ob Ihre Pflegeleistungen Ihren tatsächlichen Bedarf abdecken, oder eine Höherstufung notwendig ist

Automatische Erinnerung an Pflegeberatung-Fristen 

Individuelle und professionelle vor Ort-Beratung durch unsere examinierte Fachkräfte abgeschnitten auf Ihren Bedürfnisse

Sie sparen Zeit durch unsere Expertise: Die Erkennung Ihrer Pflegerechte und Möglichkeiten ist komplex und zeitaufwendig. Wir helfen Ihnen, die Pflegeleistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen.  

Ein fester Ansprechpartner sorgt für eine optimale und vollständige Dokumentation der Pflegesituation. Dadurch können Fortschritte kontinuierlich erfasst und bei Problemen rechtzeitig entgegengesteuert werden.

Unsere Service ist 100% Kostenlos

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Wichtiger Hinweis für Sie

Sie sind in der Pflicht, sich selbstständig & unabhängig von Ihrer Pflegekasse, um einen Beratungstermin zu kümmern. Falls diese nicht ordnungsgemäß stattfinden, kann die Pflegekasse die Höhe des Pflegegelds um bis zu 50 Prozent reduzieren. Wir erleichtern Ihnen diese Sorge, indem wir Sie automatisch an die Fristen erinnern. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. 

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Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI - Bedeutung- Sinn & Zweck

Das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI liefert wichtige Informationen über die aktuelle Pflegesituation und ermöglichen es, Probleme zu erkennen, Pflegenden Hilfe zu leisten, auf Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten hinzuweisen sowie gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten. Diese Beratungsbesuche bieten eine echte Gelegenheit für einen Austausch zwischen Pflegebedürftigen, Pflegenden und Pflegedienst. Hier können individuelle und umfassende Themen besprochen werden. Das Ziel dieser Beratungsbesuche ist es, Erkenntnisse über die aktuelle Pflegesituation zu gewinnen und die Qualität der Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung sicherzustellen. Das Beratungsgespräch gemäß §37.3 SGB XI soll nicht als Pflicht angesehen werden, sondern vielmehr als eine Chance für Pflegebedürftige und Pflegepersonen.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI - die Intervalle

Wie oft das Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI stattfindet, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Pflegegrad
Intervall der Beratung

PG 1

freiwilliger Einsatz

PG 2 & 3

halbjährliche Beratung

PG 4 & 5

vierteljährliche Beratung

Auch wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 nicht zu den Beratungsgesprächen nach §37.3 SGB XI verpflichtet sind, so haben sie auf Wunsch dennoch die Möglichkeit, eine solche Beratung einmal pro Halbjahr in Anspruch zu nehmen. Auch in diesem Fall werden die anfallende Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI Prozess

  1. Durch unsere qualifizierten Fachkräfte wird eine umfassende Einschätzung und Empfehlung zur Pflege- und Betreuungssituation gegeben. 
  2. Entscheidungen können gemeinsam mit unseren Experten bezüglich der Beantragung von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen getroffen werden. 
  3. Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades 
  4. Bei Bedarf können Pflege-Hilfsmittel empfohlen und bereitgestellt werden. 
  5. Wir geben Ihnen nützliche Tipps für typische Situationen im Pflegealltag. 
  6. Unsere Fachkräfte weisen auf Pflegekurse und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI hin, die Ihnen helfen können, die Pflege besser zu bewältigen

Wo findet das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI statt? 

Das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI wird bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir legen Wert auf eine persönliche und individuelle Pflegeberatung. Deshalb halten wir unsere Beratung nicht als Online-Kurs ab.

Sie benötigen eine Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI?

Gerne können Sie uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0721 95 77 96 77 erreichen oder uns über unser Kontaktformular kontaktieren bzw. eine E-Mail an info@altea-pflegezentrum.de senden. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zur Verfügung und werden Sie unverbindlich und umfassend beraten. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören. 

 FAQs zur Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI

Ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI Pflicht?

Ab dem Pflegegrad 2 besteht gemäß § 37.3 SGB XI bei häuslicher Pflege ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Pflegeberatung. Bei Pflegegrad 1 oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes kann die Pflegeberatung freiwillig kostenfrei durchgeführt werden. 

Was kostet die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB 11 ist Kostenlos. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. 

Welche Konsequenzen gibt es, wenn die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist durchgeführt wurde?

Verpassen Sie den vereinbarten Termin oder haben keinen Termin vereinbart, dann wird sich Ihre Pflegekasse nach Fristablauf bei Ihnen melden. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Frist Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. 

Welche Personengruppen sind befugt, eine Pflegeberatung gemäß § 37.3 SGB XI durchzuführen?

Eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI können anerkannte Beratungsstellen, Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten und unabhängige Pflegeberater mit entsprechender Qualifikation durchführen. 

Wie lange dauert das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI? 

Das Beratungsgespräch nach h § 37.3 SGB XI dauert zwischen 25 und 45 Minuten 

Wo findet das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI statt?

Das Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB XI wird in Ihrem Häuslichen Umgebung stattfinden denn Pflege soll persönlich und individuell gestaltet werden.